
Zweigstelle - Leipzig Tel.: 0341/ 2231 08 31



Für Unternehmer, Selbstständige & Angestellte
Schuldenfreiheit ohne Privatinsolvenz ist möglich.
Wir helfen Ihnen Ihre Schulden zu regulieren,
sodass Sie in kurzer Zeit Schuldenfrei sein können.

Schuldenfreiheit ohne Privatinsolvenz

Reduktion der Schulden um 90% möglich

Raus aus den Schulden ist in 1 Jahr möglich

Aufhebung von Pfändung & Vollstreckungen
Kommt Ihnen diese Situation bekannt vor?
Sie sind in Zahlungsnot geraten
Sie sind gerichtlich gemahnt wurden
Sie benötigen Know-How über den richtigen Umgang mit Finanzen
Unsere Schuldnerberatung lässt Sie mit Ihren finanziellen Sorgen nicht allein.
Mit unserem umfangreichen Know-How und unserer langjährigen Erfahrung helfen wir Ihnen aus der Schuldenfalle!
Unser Leitgedanke gilt immer die Privatinsolvenz zu vermeiden.
Nur 3 Schritte zur Schuldenreduzierung!
Unser Ablauf der Beratung
Unverbindliche Anfrage starten und nach Eingang Ihrer Anfrage rufen wir Sie an und vereinbaren ein kostenfreies Erstgesprächstermin.
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Aufarbeitung Ihrer Unterlagen und Ermittlung der Forderungssumme.
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Unsere Arbeit beginnt.
Resultate innerhalb kurzer Zeit.
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Schuldnerberatung Leipzig
Schulden und kein Ausweg mehr allein aus dieser Situation?
Wir helfen Ihnen schnell, rechtssicher und das ohne Privatinsolvenz!
Unsere Besonderheit
Die Insolvenzvermeidung bei gleichzeitiger Rückgewinnung Ihrer finanziellen Unabhängigkeit ohne Auflagen und Einschränkungen.
Wie machen wir das?
Unsere Arbeit stützt sich dabei komplette auf die Basis der Insolvenzordnung, wodurch eine gütige Einigung zwischen Schuldner und Gläubiger erzielt werden kann. Das bedeutet, der Schuldner zahlt nur noch einen geringen Geldbetrag aus seinen nicht pfändbaren Einkommensbestandteilen an die Gläubiger und diese verzichten im Gegenzug darauf, dass der Schuldner in die Privatinsolvenz geht.
Dies ist unsere Spezialität!
Geringe Rückzahlungsquoten möglich und das ohne Privatinsolvenz
Unsere Vorteile:
Selbstverständlich begleiten und beraten wir Sie vom kostenlosen Erstgespräch an bis hin zu Ihrer völligen finanziellen Genesung. Genießen Sie die Vorteile unserer direkten Beratung vor Ort in Leipzig.

Geringe aber feste monatliche Rate

Keine Zinsen oder Mahngebühren

Kein Insolvenzverwalter

Aufhebung sämtlicher Pfändungen

Keine Einträge in div. Schuldenregister

Sie bestimmen jederzeit, wann ihr Rückzahlung zu Ende ist
Unser aktuelles Kundenfeedback
Von 100.586,53 Euro auf 3.600 Euro Schulden
Ausgangslage:
Andreas hatte bei der AOK Plus 100.586,53 Euro Schulden angehäuft. Ihm war es nicht mehr möglich, aufgrund seines Netto-Einkommens in Höhe von 1.400 Euro im Monat, dies in irgendeiner Form zurückzuzahlen.

Andreas Müller, Selbstständiger aus Chemnitz
Vorgehensweise:
Nach einer ausführlichen Beratung mit Andreas haben wir gemeinsam mit dem Gläubiger, der AOK Plus, in mehreren Stufen einen Schuldenbereinigungsplan erstellt. Nach mehreren Verhandlungsrunden konnten wir ein ansehliches Ergebnis erzielen. Wichtig war uns dabei den absolut niedrigsten Rückzahlungsbetrag ohne Eröffnung einer Privatinsolvenz für Andreas zur erreichen.
Ergebnis:
Die AOK Plus, als Gläubiger, hat dem Schuldenbereinigungsplan zugestimmt. So zahlt Andreas über 72 Monate lediglich 50 Euro pro Monat zurück. Die Gesamtschuld von 100.586,53 Euro wurde auf eine letzte Gesamtsumme von nur 3.600 Euro Schulden reduziert. Dies beträgt eine Rückzahlungsquote von 3,57 Prozent.

Von 255.843,62 Euro auf 36.000 Euro Schulden
Ausgangslage:
Dennis hat bei drei Gläubigern 255.843,62 Euro Schulden angehäuft. Seinen größten Anteil an der Gesamtschuld hat Dennis gegenüber dem Finanzamt Osterholz-Scharmbeck mit 120,843,62 Euro und zwei weiteren Gläubigern in Höhe von 135.000 Euro.
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Dennis Schmidt, Angestellter aus Leipzig
Vorgehensweise:
Auch hier haben wir in mehreren Verhandlungsrunden mit seinen drei Gläubigern, ohne Einschaltung des Gerichtsweges, eine außergerichtliche Einigung erzielt. Gemäß unseres Mottos "Schulden intelligent regulieren", war es uns wichtig Dennis als verheiraten Vater eines Kindes eine möglichst maximale Schuldenreduktion bei minimalen rechtlichen Auflagen zu ermöglichen, um eine arbeitgeberfreundliche und familienfreundliche Lösung zu finden.
Ergebnis:
Die drei Gläubiger von Dennis haben dem Schuldenbereinigungsplan zugestimmt. So zahlt Dennis 500 Euro über 72 Monate mit einem Ergebnis der Schuldenreduktion von ehemals 255.843,62 Euro auf nur noch 36.000 Euro ohne Privatinsolvenz. Das ergibt eine Rückzahlungsquote von 14,07 Prozent.

Jetzt Erstberatungsgespräch sichern!
Bitte vereinbaren Sie mit uns ein unverbindliches & kostenloses Erstberatungsgespräch.
Einfach Ihre Kontaktdaten in das unten stehende Formular eintragen und wir rufen Sie umgehend zurück!
Wir freuen uns Ihnen helfen zu können!
Alle Informationen werden selbstverständlich vertraulich behandelt, bzw. gelöscht.


SCHUFA - Eintrag - Speicherdauer kürzen?
Die SCHUFA (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) ist eine privatwirtschaftliche deutsche Wirtschaftsauskunftei mit dem Ziel die Bonität oder Kreditwürdigkeit einer Person zu prüfen. Sie hält fest, wie zuverlässig eine Person seinen finanziellen Verpflichtungen wie Telefonrechnungen und Kreditkartenzahlungen bisher erfüllt hat. Aber vorallem gibt sie an, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass diesen Zahlungsverpflichtungen auch weiterhin entsprochen wird.
Sachverhalt: Im Gerichtsprozess vom 23.11.2021 wurde die SCHUFA aufgrund der Speicherdauer finanzieller Daten - nach erfolgreicher Beendigung eines Restschuldbefreiungsverfahrens des Klägers - vor dem Oberlandesgericht Oldenburg geladen. Zu klären war das Anliegen des Klägers, die Speicherdauer seiner finanzbezogenen Daten von drei Jahren, auf 6 Monate zu kürzen.
Ergebnis: Das Urteil des Gerichts fiel zu Gunsten der Beklagten aus.
Begründung: Die Speicherung finanzieller Daten einer Person (Kläger) seien notwendig, um gegenüber weiteren Gläubigern Auskunft über die Bonität der Person geben zu können. Aus diesem Grund, besteht bei dieser Person kein Anspruch auf Löschung eines SCHUFA Eintrages vor Ablauf der festgesetzten Frist von drei Jahren. Auch besteht damit keine Diskrepanz hinsichtlich des personenbezogenen Datenschutz. Denn ein persönliches Interesse der Person zur Löschung seiner Daten überwiegt nicht. Der Kläger forderte indes eine Speicherfrist von lediglich sechs Monaten, doch dem stimmte das OLG Oldenburg entgegen.
Weiterhin habe das Landgericht hinsichtlich der Eintragung seiner Restschuldbefreiung eine generelle und keine am konkreten Fall ausgerichtete Interessenabwägung vorgenommen.