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Schuldnerberatung Leipzig & Halle
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Schuldenfrei ohne Privatinsolvenz

Unsere Erfolge in der außergerichtlichen Schuldensanierung sprechen eine eindeutige Sprache - überzeugen Sie sich selbst. In einem Beratungsgespräch können wir auf Ihre individuelle Situation eingehen und erste Hinweise zu einer schnellen finanziellen Gesundung geben.

Wir sind die Spezialisten für eine außergerichtliche Schuldenbereinigung

in Leipzig

 

Die Rechtsanwaltskanzlei Schöneburg ist Ihr Ansprechpartner in finanziell schwierigen Zeiten. Ganz gleich ob Sie in Zahlungsnot geraten sind, bereits gerichtlich gemahnt wurden oder einfach nur know how über den richtigen Umgang mit Finanzen benötigen. Die Schuldnerberatung-Sachsen wurde mit dem Zweck gegründet überschuldeten Personen aus der Schuldenfalle zu helfen und das möglichst ohne Privatinsolvenz. Dabei steht bei uns im  Vordergrund Hilfe zur Selbsthilfe zu gewährleisten

 

Da jeder Mensch unbeabsichtigt in eine Überschuldung geraten kann, ist es uns wichtig, Ihnen so schnell wie möglich aus dieser Situation zu helfen. Unsere Schuldnerberatung lässt Sie mit Ihren finanziellen Sorgen nicht allein. Mit unserem umfangreichen Know-How und unserer langjährigen Erfahrung helfen wir Ihnen aus der Schuldenfalle!

 Unser Leitgedanke gilt immer die Privatinsolvenz zu vermeiden. 

Sofort Termin unter Telefon

0341 - 2231 08 31

Schuldnerberatung Leipzig

 

Sie haben Schulden und finden keinen Ausweg mehr allein aus dieser Situation zu kommen? Wir helfen Ihnen schnell, rechtssicher und das ohne Privatinsolvenz!

 

Unsere Besonderheit ist die Insolvenzvermeidung bei gleichzeitiger Rückgewinnung Ihrer finanziellen Unabhängigkeit ohne Auflagen und Einschränkungen.

 

Wie machen wir das? Unsere Arbeit stützt sich dabei komplette auf die Basis der Insolvenzordnung. Hier nach ist es möglich, eine gütige Einigung zwischen Schuldner und Gläubiger zu erzielen. Das bedeutet, der Schuldner zahlt noch einen geringen Geldbetrag aus seinen nicht pfändbaren Einkommensbestandteilen and die Gläubiger und diese verzichten im gegenzug darauf, dass der Schuldner in die Privatinsolvenz geht. 

 

Dies ist unsere Spezialität! Denn wir erreichen dabei regelmäßig geringe Rückzahlungsquoten und das ohne das die Schuldner in die  Privatinsolvenz gehen zu müssen.

 

Weitere Vorteile sind dann: eine geringe aber feste monatliche Rate, keine Zinsen oder Mahngebühren, kein Insolvenzverwalter, Aufhebung sämtlicher Pfändungen, keine Einträge in div. Schuldenregister und das beste Sie bestimmen jederzeit, wann ihr Rückzahlung zu Ende ist.

 

Selbstverständlich begleiten wir Sie vom Ersten Kontakt bis hin zu Ihrer völligen finanziellen Gesundung. Wenn dies auch für Sie interessant klingt, dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

Ihre Schuldnerberatung Leipzig

RA Schöneburg

Jetzt kontaktieren!

 

Haben Sie Interessen an unserem Angebot? Einfach Ihre Kontaktdaten in untenstehendes Formular eintragen und wir rufen Sie umgehend zurück!
 
Wir freuen uns Ihnen helfen zu können!
 
Alle Informationen werden selbstverständlich vertraulich behandelt, bzw. gelöscht.

 

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Aktuelles: SCHUFA - Eintrag - Speicherdauer kürzen?

Die SCHUFA (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) ist eine privatwirtschaftliche deutsche Wirtschaftsauskunftei mit dem Ziel die Bonität oder Kreditwürdigkeit einer Person zu prüfen. Sie hält fest, wie zuverlässig eine Person seinen finanziellen Verpflichtungen wie Telefonrechnungen und Kreditkartenzahlungen bisher erfüllt hat. Aber vorallem gibt sie an, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass diesen Zahlungsverpflichtungen auch weiterhin entsprochen wird.

Sachverhalt: Im Gerichtsprozess vom 23.11.2021 wurde die SCHUFA  aufgrund der Speicherdauer finanzieller Daten - nach erfolgreicher Beendigung eines Restschuldbefreiungsverfahrens des Klägers - vor dem Oberlandesgericht Oldenburg geladen. Zu klären war das Anliegen des Klägers, die Speicherdauer seiner finanzbezogenen Daten von drei Jahren, auf 6 Monate zu kürzen. 

Ergebnis: Das Urteil des Gerichts fiel zu Gunsten der Beklagten aus.

Begründung: Die Speicherung finanzieller Daten einer Person (Kläger) seien notwendig, um gegenüber weiteren Gläubigern Auskunft über die Bonität der Person geben zu können. Aus diesem Grund, besteht bei dieser Person kein Anspruch auf Löschung eines SCHUFA Eintrages vor Ablauf der festgesetzten Frist von drei Jahren. Auch besteht damit keine Diskrepanz hinsichtlich des personenbezogenen Datenschutz. Denn ein persönliches Interesse der Person zur Löschung seiner Daten überwiegt nicht. Der Kläger forderte indes eine Speicherfrist von lediglich sechs Monaten, doch dem stimmte das OLG Oldenburg entgegen. 

Weiterhin habe das Landgericht hinsichtlich der Eintragung seiner Restschuldbefreiung eine generelle und keine am konkreten Fall ausgerichtete Interessenabwägung vorgenommen.

Aktuelles: P-Konto & Kontoguthaben des Schuldners von Schuldnerberatung-Leipzig

Konto und Kontoguthaben des Schuldners

 

Im letzten Jahr ging der BGH ¹ auch auf wichtige Fragen zum Girokonto des Schuldners und dem auf diesem Konto befindende Guthaben ein. Im Urteil vom 21. 2. 2019 (IX ZR 246/17) bestätigt der BGH, dass der reguläre Girokontovertrag eines Schuldners mit Insolvenzeröffnung erlischt. 

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Weitere Informationen erhalten Sie auch in unserer Zweigstelle in Leipzig.

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