
Schuldnerberatung Leipzig
RA Schöneburg
Zweigstelle - Leipzig Tel.: 0341/ 2231 08 31

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Sie beführchten eine Kontopfändung? Mit einem Pfändungsschutzkonto können Sie Ihr Konto bis zu Ihrem individuellen Pfändungsfreibetrag schützen.
Haben Sie Kinder, sind verheiratet und Ihr Partner verdient weniger als 600 EUR/ Monat so können wir Ihre Pfändungsfreigrenze gem. § 850c ZPO für Ihre Bank wirksam erhöhen.
Innerhalb von 24 Stunden erhalten Sie bei Vorlage aller Dokumente (Eheurkunde/Geburtsurkunden) Ihre P-Kontobescheinigung per email und in 48 Stunden per Post.
Nach Vorlage dieser Bescheinigung ist es erst Ihrer Bank möglich Ihr P-Konto auf den höhren Freibetrag zu setzen.
Bitte setzen Sie sich zur Absprache mit uns in Verbindung 0341/22310831
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